Hintergrundbild
Sicher­heits­tech­nik

30% FÖRDERUNG bei Errich­tung eines Alarmsystems

bis max. 1000,- EUR

För­de­rung

Errich­tung Alarmsystem

30% FÖRDERUNG bei Errich­tung eines Alarm­sys­tems in OBERÖSTERREICH
Die Ober­ös­ter­rei­chi­sche Lan­des­re­gie­rung vergibt 30% bis maximal € 1.000,- För­de­rung bei Errich­tung eines Alarm­sys­tems welches den Sicher­heits­nor­men EN 50130, EN 50131, EN 50136 und der ÖVE-Richt­li­nie R2 ent­spricht. Durch unsere VSÖ-zer­ti­fi­zier­ten Alarm­sys­te­me können die genann­ten För­de­rungs­kri­te­ri­en erfüllt werden. Die Anlage muss von einem kon­zes­sio­nier­ten Alar­mer­rich­ter instal­liert werden.

30% FÖRDERUNG bei Errich­tung eines Alarm­sys­tems in BURGENLAND
Die Bur­gen­län­di­sche Lan­des­re­gie­rung vergibt 30% bis maximal € 1.000,- För­de­rung bei Errich­tung eines Alarm­sys­tems welches der Sicher­heits­norm EN 50131–1 ent­spricht oder VSÖ zer­ti­fi­ziert ist. Durch unsere VSÖ-zer­ti­fi­zier­ten Alarm­sys­te­me können die genann­ten För­der­kri­te­ri­en erfüllt werden. Die Anlage muss von einem kon­zes­sio­nier­ten Alar­mer­rich­ter instal­liert werden.

Während nicht alle Bun­des­län­der die Inves­ti­ti­ons­kos­ten für Alarm­an­la­gen und Video­über­wa­chungs­sys­te­me fördern, gibt es doch einige Gemein­de, welchee dies tun. Erkun­di­gen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner